Allgemeine Geschäftsbedingungen - Tuur®

Allgemeine Geschäftsbedingungen


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Inhaltsverzeichnis:

Artikel   1 - Begriffsbestimmungen
Artikel   2 - Identität des Gewerbetreibenden
Artikel   3 - Anwendbarkeit
Artikel   4 - Das Angebot
Artikel 5   - Der Vertrag
Artikel   6 - Widerrufsrecht
Artikel   7 - Pflichten des Verbrauchers während der Widerrufsfrist
Artikel   8 - Ausübung des Widerrufsrechts durch den Verbraucher und die damit verbundenen Kosten
Artikel   9 - Pflichten des Gewerbetreibenden im Falle des Widerrufs
Artikel 10 - Ausschluss des Widerrufsrechts
Artikel 11 - Der Preis
Artikel 12 - Erfüllung und zusätzliche Garantie
Artikel 13 - Lieferung und Erfüllung
Artikel 14 - Laufzeitgeschäfte: Dauer, Beendigung und Verlängerung
Artikel 15 - Zahlung
Artikel 16 - Reklamationsverfahren
Artikel 17 - Streitigkeiten
Artikel 18 - Zusätzliche oder abweichende Bestimmungen
Artikel 19 - Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Anhang 1: Muster-Widerrufsformular

Artikel 1 – Begriffsbestimmungen

In diesen Bedingungen gelten die folgenden Definitionen:

  1. Zusatzvertrag: ein Vertrag, bei dem der Verbraucher Waren, digitale Inhalte und/oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit einem Fernabsatzvertrag erwirbt und diese Waren, digitalen Inhalte und/oder Dienstleistungen vom Gewerbetreibenden oder von einem Dritten auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen diesem Dritten und dem Gewerbetreibenden bereitgestellt werden;

  2. Widerrufsfrist: die Frist, innerhalb derer der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen kann;

  3. Verbraucher: die natürliche Person, die nicht zu Zwecken handelt, die mit ihrem Handel, Gewerbe, Handwerk oder Beruf zusammenhängen;

  4. Tag: Kalendertag;

  5. Digitale Inhalte: Daten, die in digitaler Form produziert und bereitgestellt werden;

  6. Dauervertrag: ein Vertrag über die regelmäßige Lieferung von Waren, Dienstleistungen und/oder digitalen Inhalten für einen bestimmten Zeitraum;

  7. Dauerhafter Datenträger: jede Vorrichtung – einschließlich E-Mail –, die es dem Verbraucher oder Gewerbetreibenden ermöglicht, an ihn persönlich gerichtete Informationen so zu speichern, dass sie für einen dem Zweck der Informationen angemessenen Zeitraum abgerufen oder verwendet werden können, und die eine unveränderte Wiedergabe der gespeicherten Informationen ermöglicht;

  8. Widerrufsrecht: Die Möglichkeit des Verbrauchers, den Fernabsatzvertrag innerhalb der Bedenkzeit zu widerrufen;

  9. Gewerbetreibender: die natürliche oder juristische Person und Verbrauchern Waren, (Zugang zu) digitalen Inhalten und/oder Ferndienstleistungen anbietet;

  10. Fernabsatzvertrag: ein zwischen dem Gewerbetreibenden und dem Verbraucher im Rahmen eines organisierten Fernabsatzsystems für Waren, digitale Inhalte und/oder Dienstleistungen geschlossener Vertrag, bei dem bis zum Abschluss des Vertrags ausschließlich oder unter anderem ein oder mehrere Fernkommunikationsmittel verwendet werden;

  11. Muster-Widerrufsformular: das europäische Muster-Widerrufsformular in Anhang I dieser Bedingungen; Anhang I muss nicht zur Verfügung gestellt zu werden, wenn der Verbraucher in Bezug auf seine Bestellung kein Widerrufsrecht hat;

  12. Fernkommunikationstechnik: Mittel, die für den Abschluss eines Vertrages eingesetzt werden können, ohne dass sich Verbraucher und Gewerbetreibender zur gleichen Zeit in einem Raum befinden müssen.

Artikel 2 – Identität des Gewerbetreibenden

Name des Gewerbetreibenden: Revor Group NV

Tätig unter dem/den Namen:

Tuur®

Adresse der Niederlassung:
Noordlaan 2
8520 Kuurne
Belgien

Telefonnummer: +318004848484 (Aus NL) / +3280079240 (Aus BE) / (032)213222810 (Aus DE)

Erreichbarkeit:

Montag bis Donnerstag von 08:30 bis 17:00
Am Freitag von 08:30 bis 16:00

E-Mail Adresse: service@tuursleep.de

Handelskammer-Nummer: 0417.941.227 Belgien
Umsatzsteuernummer: BE0417941227

Artikel 3 – Anwendbarkeit

  1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot des Gewerbetreibenden und für jeden zwischen dem Gewerbetreibenden und dem Verbraucher geschlossenen Fernabsatzvertrag.

  2. Vor Abschluss des Fernabsatzvertrags wird dem Verbraucher der Text dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verfügung gestellt. Ist dies nach vernünftigem Ermessen nicht möglich, gibt der Gewerbetreibende vor Abschluss des Fernabsatzvertrags an, auf welche Art und Weise die allgemeinen Geschäftsbedingungen in den Geschäftsräumen des Gewerbetreibenden eingesehen werden können, und dass sie dem Verbraucher auf dessen Wunsch so bald wie möglich kostenlos zugesandt werden.

  3. Wird der Fernabsatzvertrag auf elektronischem Wege geschlossen, so kann der Text dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Verbraucher ungeachtet des vorstehenden Absatzes vor Abschluss des Fernabsatzvertrags auf elektronischem Wege so zur Verfügung gestellt werden, dass er vom Verbraucher leicht auf einem dauerhaften Datenträger gespeichert werden kann. Ist dies nach vernünftigem Ermessen nicht möglich, wird vor dem Abschluss des Fernabsatzvertrags angegeben, wo die allgemeinen Geschäftsbedingungen elektronisch eingesehen werden können und dass sie auf Wunsch des Verbrauchers elektronisch oder auf andere Weise kostenlos zugesandt werden.

  4. Für den Fall, dass zusätzlich zu diesen allgemeinen Bedingungen besondere Waren- oder Dienstleistungsbedingungen gelten, gelten die Absätze 2 und 3 gleichermaßen, und der Verbraucher kann sich im Falle widersprüchlicher Bedingungen stets auf die für ihn günstigste Bestimmung berufen.

Artikel 4 – Das Angebot

  1. Wenn ein Angebot eine begrenzte Gültigkeitsdauer hat oder an Bedingungen geknüpft ist, wird dies im Angebot ausdrücklich angegeben.

  2. Das Angebot enthält eine vollständige und genaue Beschreibung der angebotenen Waren, digitalen Inhalte und/oder Dienstleistungen. Die Beschreibung ist hinreichend detailliert, um dem Verbraucher eine angemessene Bewertung des Angebots zu ermöglichen. Verwendet der Gewerbetreibender Bilder, so sind diese eine originalgetreue Darstellung der angebotenen Waren, Dienstleistungen und/oder digitalen Inhalte. Offensichtliche Irrtümer oder offensichtliche Fehler im Angebot binden den Gewerbetreibenden nicht.

  3. Jedes Angebot enthält Informationen, aus denen der Verbraucher ersehen kann, welche Rechte und Pflichten mit der Annahme des Angebots verbunden sind.

Artikel 5 – Die Vereinbarung

  1. Vorbehaltlich der Bestimmungen in Absatz 4 kommt der Vertrag in dem Moment zustande, in dem der Verbraucher das Angebot annimmt und die darin festgelegten Bedingungen erfüllt.

  2. Hat der Verbraucher das Angebot auf elektronischem Wege angenommen, so bestätigt der Gewerbetreibende den Eingang der Annahme des Angebots unverzüglich auf elektronischem Wege. Solange der Erhalt dieser Annahme vom Gewerbetreibender nicht bestätigt wurde, kann der Verbraucher den Vertrag auflösen.

  3. Wird der Vertrag auf elektronischem Wege geschlossen, so hat der Gewerbetreibende geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der elektronischen Datenübermittlung zu treffen und eine sichere Webumgebung zu gewährleisten. Wenn der Verbraucher elektronisch bezahlen kann, wird der Gewerbetreibende zu diesem Zweck geeignete Sicherheitsmaßnahmen ergreifen.

  4. Der Gewerbetreibende kann sich – innerhalb des gesetzlichen Rahmens – darüber informieren, ob der Verbraucher seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann, sowie über all jene Tatsachen und Faktoren, die für einen verantwortungsvollen Abschluss des Fernabsatzvertrages wichtig sind. Wenn der Gewerbetreibende aufgrund dieser Untersuchung gute Gründe hat, den Vertrag nicht abzuschließen, ist er berechtigt, einen Auftrag oder ein Ersuchen abzulehnen oder die Ausführung an besondere Bedingungen zu knüpfen, wobei er diese begründen muss.

  5. Der Gewerbetreibende übermittelt dem Verbraucher spätestens bei der Lieferung der Ware, der Dienstleistung oder der digitalen Inhalte die folgenden Informationen in schriftlicher Form oder in einer Weise, die es dem Verbraucher ermöglicht, sie in zugänglicher Form auf einem dauerhaften Datenträger zu speichern:

  6. die Besuchsadresse der Niederlassung des Gewerbetreibenden, an die der Verbraucher seine Beschwerden richten kann;

  7. die Bedingungen unter denen und auf welche Weise der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausüben kann, oder eine klare Erklärung über den Ausschluss des Widerrufsrechts;

  8. die Informationen über Garantien und den bestehenden Kundendienst;

  9. den Preis einschließlich aller Steuern für die Ware, die Dienstleistung oder die digitalen Inhalte, gegebenenfalls die Lieferkosten sowie die Art der Zahlung, Lieferung oder Erfüllung des Fernabsatzvertrags;

  10. die Voraussetzungen für die Beendigung der Vereinbarung, wenn die Vereinbarung eine Laufzeit von mehr als einem Jahr hat oder von unbestimmter Dauer ist;

  11. wenn dem Verbraucher ein Widerrufsrecht zusteht, das Muster-Widerrufsformular.

Artikel 6 – Widerrufsrecht

Bei Waren:

  1. Die Verbraucher können einen Vertrag über den Kauf einer Ware innerhalb einer Bedenkzeit von 120 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Der Gewerbetreibende kann den Verbraucher nach dem Grund für den Widerruf fragen, darf ihn aber nicht dazu verpflichten, seine Gründe anzugeben.

  2. Die in Absatz 1 genannte Bedenkzeit beginnt an dem Tag, nachdem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher im Voraus benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, das Ware erhalten hat, oder:

  3. Wenn der Verbraucher mehrere Ware in der gleichen Reihenfolge bestellt hat: der Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter das letzte Ware erhalten hat. Der Gewerbetreibende kann eine Bestellung mehrerer Ware mit unterschiedlichen Lieferzeiten ablehnen, sofern er den Verbraucher vor dem Bestellvorgang ausdrücklich darüber informiert hat.

  4. wenn die Lieferung einer Ware aus mehreren Sendungen oder Teilen besteht: der Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter die letzte Sendung oder den letzten Teil erhalten hat;

  5. bei Verträgen über die regelmäßige Lieferung von Waren während eines bestimmten Zeitraums: der Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter das erste Ware erhalten hat.

Im Falle von Dienstleistungen und digitalen Inhalten, die nicht auf einem materiellen Datenträger bereitgestellt werden:
3. Ein Verbraucher kann einen Dienstleistungsvertrag und einen Vertrag über die Bereitstellung digitaler Inhalte, die nicht auf einem materiellen Datenträger geliefert werden, 120 Tage lang ohne Angabe von Gründen kündigen. Der Gewerbetreibende kann den Verbraucher nach dem Grund für den Widerruf fragen, darf ihn aber nicht dazu verpflichten, seine Gründe anzugeben.

  1. Die in Absatz 3 genannte Bedenkzeit beginnt an dem Tag, der auf den Abschluss der Vereinbarung folgt.

Verlängerte Bedenkzeit für Ware, Dienstleistungen und digitale Inhalte, die nicht auf einem materiellen Datenträger geliefert werden, im Falle der Nichtbelehrung über das Widerrufsrecht:

  1. Hat der Gewerbetreibende dem Verbraucher nicht die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen über das Widerrufsrecht oder das Muster-Widerrufsformular zur Verfügung gestellt, so läuft die Bedenkzeit 12 Monate nach Ablauf der ursprünglichen Bedenkzeit, die gemäß den vorstehenden Absätzen dieses Artikels festgelegt wurde, ab.

  2. Hat der Gewerbetreibende dem Verbraucher die im vorstehenden Absatz genannten Informationen innerhalb von 12 Monaten nach dem Beginn der ursprünglichen Bedenkzeit erteilt, so läuft die Bedenkzeit 120 Tage nach dem Tag ab, an dem der Verbraucher diese Informationen erhalten hat.

Artikel 7 – Pflichten des Verbrauchers während der Bedenkzeit

  1. Während der Bedenkzeit geht der Verbraucher mit dem Ware und dessen Verpackung vorsichtig um. Er darf das Ware nur in dem Maße auspacken oder benutzen, wie es zur Feststellung der Art, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Ware erforderlich ist. Dabei wird davon ausgegangen, dass der Verbraucher das Ware nur so anfassen und prüfen darf, wie er es auch in einem Geschäft tun würde.

  2. Der Verbraucher haftet nur für die Wertminderung der Ware, die sich aus der Art und Weise ergibt, wie er mit dem Ware umgegangen ist, die über das in Absatz 1 genannte Maß hinausgeht.

  3. Der Verbraucher haftet nicht für die Wertminderung der Ware, wenn der Gewerbetreibende ihm vor oder bei Vertragsabschluss nicht alle gesetzlich vorgeschriebenen Informationen über das Widerrufsrecht erteilt hat.

Artikel 8 – Ausübung des Widerrufsrechts durch den Verbraucher und die hierdurch entstehenden Kosten

  1. Macht der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, so hat er den Gewerbetreibenden innerhalb der Widerrufsfrist unter Verwendung des Muster-Widerrufsformulars oder auf andere eindeutige Weise zu informieren.

  2. So bald wie möglich, jedoch innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag nach der in Absatz 1 genannten Mitteilung, muss der Verbraucher das Ware zurückgeben oder es dem Gewerbetreibenden oder dessen Bevollmächtigten aushändigen. Dies ist nicht erforderlich, wenn der Gewerbetreibende angeboten hat, das Ware selbst abzuholen. Der Verbraucher hat die Rückgabefrist in jedem Fall gewahrt, wenn er die Ware vor Ablauf der Bedenkzeit zurückgibt.

  3. Der Verbraucher schickt das Ware mit allem gelieferten Zubehör zurück, wenn möglich im Originalzustand und in der Originalverpackung und gemäß den angemessenen und klaren Anweisungen des Betreibers.

  4. Das Risiko und die Beweislast für die korrekte und rechtzeitige Ausübung des Widerrufsrechts liegen beim Verbraucher.

  5. Der Verbraucher trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Wenn der Gewerbetreibende nicht mitgeteilt hat, dass der Verbraucher diese Kosten zu tragen hat, oder wenn der Gewerbetreibende angibt, dass der Verbraucher die Kosten selbst zu tragen hat, muss der Verbraucher die Rücksendekosten nicht tragen.

  6. Tritt der Verbraucher zurück, nachdem er zuvor ausdrücklich verlangt hat, dass die Erbringung der Dienstleistung oder die Lieferung von Gas, Wasser oder Strom, die nicht in einem begrenzten Umfang oder in einer bestimmten Menge verkaufsfertig gemacht wurden, während der Widerrufsfrist beginnt, so schuldet der Verbraucher dem Gewerbetreibender einen Betrag, der dem vom Gewerbetreibenden zum Zeitpunkt des Widerrufs erfüllten Teil der Verpflichtung im Vergleich zur vollständigen Erfüllung der Verpflichtung entspricht.

  7. Der Verbraucher trägt keine Kosten für die Erbringung von Dienstleistungen oder die Lieferung von Wasser, Gas oder Strom, die nicht in einem begrenzten Volumen oder einer begrenzten Menge zum Verkauf bereitgestellt werden, oder für die Lieferung von Fernwärme, wenn:

  8. der Gewerbetreibende dem Verbraucher nicht die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen über das Widerrufsrecht, die Kostenerstattung bei Widerruf oder das Muster-Widerrufsformular zur Verfügung gestellt hat, oder;

  9. der Verbraucher den Beginn der Erbringung der Dienstleistung oder der Lieferung von Gas, Wasser, Strom oder Fernwärme während der Bedenkzeit nicht ausdrücklich verlangt hat.

  10. Der Verbraucher trägt keine Kosten für die vollständige oder teilweise Lieferung von digitalen Inhalten, die nicht auf einem materiellen Datenträger geliefert werden, wenn:

  11. er sich vor der Lieferung nicht ausdrücklich bereit erklärt hat, vor Ablauf der Bedenkzeit mit der Erfüllung des Vertrags zu beginnen;

  12. er bei der Erteilung seiner Zustimmung nicht erkannt hat, dass er sein Widerrufsrecht verlieren würde; oder

  13. der Gewerbetreibende diese Erklärung des Verbrauchers nicht bestätigt hat.

  14. Macht der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, werden alle weiteren Verträge von Rechts wegen aufgelöst.

Artikel 9 – Pflichten des Gewerbetreibenden im Falle des Rücktritts

  1. Ermöglicht der Gewerbetreibende dem Verbraucher, den Widerruf auf elektronischem Wege mitzuteilen, so hat er unverzüglich nach Erhalt dieser Mitteilung eine Empfangsbestätigung zu übermitteln.

  2. Der Gewerbetreibende hat alle vom Verbraucher geleisteten Zahlungen, einschließlich der vom Gewerbetreibender für die Rücksendung der Ware berechneten Lieferkosten, unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach dem Tag, an dem der Verbraucher ihn über den Widerruf unterrichtet, zu erstatten. Sofern der Gewerbetreibende nicht anbietet, die Ware selbst abzuholen, kann er mit der Erstattung warten, bis er die Ware erhalten hat oder bis der Verbraucher nachweist, dass er die Ware zurückgeschickt hat, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt.

  3. Der Gewerbetreibende verwendet für die Erstattung dasselbe Zahlungsmittel, das der Verbraucher verwendet, es sei denn, der Verbraucher stimmt einer anderen Methode zu. Die Erstattung ist für den Verbraucher kostenlos.

  4. Hat der Verbraucher eine teurere Versandart als die billigste Standardlieferung gewählt, muss der Gewerbetreibender die zusätzlichen Kosten für die teurere Versandart nicht erstatten.

Artikel 10 – Ausschluss des Widerrufsrechts

Der Gewerbetreibende kann die folgenden Waren und Dienstleistungen vom Widerrufsrecht ausschließen, allerdings nur, wenn er Folgendes bei der Abgabe des Angebots oder zumindest rechtzeitig vor Vertragsabschluss deutlich angegeben hat:

  1. Waren oder Dienstleistungen, deren Preis Schwankungen auf dem Finanzmarkt unterliegt, auf die der Gewerbetreibende keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können

  2. Während einer öffentlichen Versteigerung geschlossene Verträge. Eine öffentliche Versteigerung ist eine Verkaufsmethode, bei der der Gewerbetreibende Verbrauchern, die an der Versteigerung teilnehmen oder die die Möglichkeit haben, persönlich daran teilzunehmen, unter der Leitung eines Auktionators Waren, digitale Inhalte und/oder Dienstleistungen anbietet und bei der der erfolgreiche Bieter verpflichtet ist, die Waren, digitalen Inhalte und/oder Dienstleistungen zu erwerben;

  3. Dienstleistungsvereinbarungen, nach vollständiger Erbringung der Dienstleistung, aber nur, wenn:

  4. die Leistung mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Verbrauchers begonnen hat; und

  5. der Verbraucher erklärt hat, dass er sein Widerrufsrecht verliert, sobald der Gewerbetreibende den Vertrag vollständig erfüllt hat;

  6. Pauschalreisen im Sinne von Artikel 7:500 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und Personenbeförderungsverträge;

  7. Dienstleistungsaufträge über die Bereitstellung von Unterkünften, wenn der Vertrag ein bestimmtes Datum oder einen bestimmten Zeitraum für die Ausführung vorsieht und nicht für Wohnzwecke bestimmt ist, Güterbeförderung, Autovermietung und Catering;

  8. Verträge, die sich auf Freizeitaktivitäten beziehen, wenn der Vertrag ein bestimmtes Datum oder einen bestimmten Zeitraum für die Vertragserfüllung vorsieht;

  9. Nach Verbraucherspezifikationen hergestellte Waren, die nicht vorgefertigt sind und auf der Grundlage einer individuellen Wahl oder Entscheidung des Verbrauchers hergestellt werden oder eindeutig für eine bestimmte Person bestimmt sind;

  10. Waren, die schnell verderben oder eine begrenzte Haltbarkeitsdauer haben;

  11. Versiegelte Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind und deren Versiegelung nach der Lieferung aufgebrochen wurde;

  12. Waren, die nach der Lieferung aufgrund ihrer Beschaffenheit unwiderruflich mit anderen Waren vermischt worden sind;

  13. Alkoholische Getränke, deren Preis bei Vertragsabschluss vereinbart wurde, deren Lieferung aber erst nach 30 Tagen erfolgen kann und deren tatsächlicher Wert von Schwankungen des Marktes abhängt, auf die der Gewerbetreibender keinen Einfluss hat;

  14. Versiegelte Audio- und Videoaufzeichnungen sowie Computersoftware, deren Siegel nach der Lieferung gebrochen wurde;

  15. Zeitungen, Magazine oder Zeitschriften, mit Ausnahme von Abonnements;

  16. Die Bereitstellung digitaler Inhalte auf einem anderen als einem materiellen Datenträger, aber nur, wenn:

  17. die Leistung mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Verbrauchers begonnen hat; und

  18. der Verbraucher erklärt hat, dass er dadurch sein Widerrufsrecht verliert.

Artikel 11 – Der Preis

  1. Während der im Angebot angegebenen Gültigkeitsdauer werden die Preise der angebotenen Waren und/oder Dienstleistungen nicht erhöht, außer bei Preisänderungen aufgrund von Änderungen der Mehrwertsteuersätze.

  2. Ungeachtet des vorstehenden Absatzes kann der Gewerbetreibende Waren oder Dienstleistungen, deren Preise Schwankungen auf dem Finanzmarkt unterliegen und auf die der Gewerbetreibende keinen Einfluss hat, mit variablen Preisen anbieten. Dies gilt vorbehaltlich von Schwankungen und der Tatsache, dass alle angegebenen Preise Zielpreise sind, die mit dem Angebot angegeben werden.

  3. Preiserhöhungen innerhalb von 3 Monaten nach Vertragsabschluss sind nur zulässig, wenn sie sich aus gesetzlichen Vorschriften oder Bestimmungen ergeben.

  4. Preiserhöhungen ab 3 Monaten nach Vertragsabschluss sind nur zulässig, wenn der Gewerbetreibende sie vereinbart hat und:

  5. diese sich aus gesetzlichen Vorschriften oder Bestimmungen ergeben; oder

  6. der Verbraucher das Recht hat, den Vertrag ab dem Tag zu kündigen, an dem die Preiserhöhung wirksam wird.

  7. Die im Angebot der Ware oder Dienstleistungen genannten Preise enthalten die Mehrwertsteuer.

Artikel 12 – Einhaltung des Abkommens und zusätzliche Garantie

  1. Der Gewerbetreibende garantiert, dass die Waren und/oder Dienstleistungen dem Vertrag, den im Angebot genannten Spezifikationen, den angemessenen Anforderungen an die Tauglichkeit und/oder Verwendbarkeit und den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden gesetzlichen Bestimmungen und/oder behördlichen Vorschriften entsprechen. Falls vereinbart, garantiert der Gewerbetreibende auch, dass die Ware für einen anderen als den normalen Gebrauch geeignet ist.

  2. Eine zusätzliche Garantie des Gewerbetreibenden, seines Lieferanten, Herstellers oder Importeurs schränkt niemals die gesetzlichen Rechte und Ansprüche ein, die der Verbraucher gegenüber dem Gewerbetreibenden auf der Grundlage des Vertrages geltend machen kann, wenn der Gewerbetreibende seinen Teil des Vertrages nicht erfüllt hat.

  3. Unter zusätzlicher Garantie ist jede Zusage des Gewerbetreibenden, seines Lieferanten, Importeurs oder Herstellers zu verstehen, mit der er dem Verbraucher bestimmte Rechte oder Ansprüche einräumt, die über das hinausgehen, wozu der Verbraucher gesetzlich verpflichtet ist, falls er seinen Teil der Vereinbarung nicht erfüllt hat.

Artikel 13 – Lieferung und Ausführung

  1. Der Gewerbetreibende wird bei der Entgegennahme und Ausführung von Warenbestellungen und bei der Beurteilung von Anfragen zur Erbringung von Dienstleistungen die größtmögliche Sorgfalt walten lassen.

  2. Der Ort der Lieferung ist die Adresse, die der Verbraucher dem Gewerbetreibenden mitgeteilt hat.

  3. Vorbehaltlich der Bestimmungen in Artikel 4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird der Gewerbetreibende angenommene Aufträge so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen ausführen, es sei denn, es wurde eine andere Lieferfrist vereinbart. Verzögert sich die Lieferung oder kann eine Bestellung nicht oder nur teilweise ausgeführt werden, wird der Verbraucher spätestens 30 Tage nach der Bestellung benachrichtigt. In diesem Fall hat der Verbraucher das Recht, den Vertrag ohne Kosten aufzulösen, sowie das Recht auf eventuellen Schadenersatz.

  4. Nach der Auflösung gemäß dem vorstehenden Absatz erstattet der Betreiber den vom Verbraucher gezahlten Betrag unverzüglich zurück.

  5. Das Risiko der Beschädigung und/oder des Verlusts von Waren liegt beim Gewerbetreibenden bis zum Zeitpunkt der Übergabe an den Verbraucher oder einen zuvor benannten und dem Gewerbetreibenden bekannt gegebenen Vertreter, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Artikel 14 – Laufzeitgeschäfte: Dauer, Beendigung und Erneuerung

Beendigung:

  1. Der Verbraucher kann einen unbefristeten Vertrag, der über die regelmäßige Lieferung von Waren (einschließlich Strom) oder Dienstleistungen geschlossen wurde, jederzeit unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsregeln und einer Kündigungsfrist von höchstens einem Monat kündigen.

  2. Der Verbraucher kann einen befristeten Vertrag, der über die regelmäßige Lieferung von Waren (einschließlich Strom) oder Dienstleistungen geschlossen wurde, jederzeit zum Ende der Laufzeit unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsregeln und einer Kündigungsfrist von höchstens einem Monat kündigen.

  3. Der Verbraucher kann die in den vorangegangenen Absätzen genannten Vereinbarungen:

  4. jederzeit auflösen und ist dabei nicht auf eine Beendigung zu einem bestimmten Zeitpunkt oder Zeitraum beschränkt;

  5. sie zumindest auf dieselbe Art und Weise auflösen, wie sie von ihm abgeschlossen wurden;

  6. immer mit derselben Kündigungsfrist auflösen, die der Gewerbetreibende für sich selbst festgelegt hat.

Verlängerung:

  1. Ein für einen bestimmten Zeitraum geschlossener Vertrag, der sich auf die regelmäßige Lieferung von Waren (einschließlich Elektrizität) oder Dienstleistungen erstreckt, kann nicht stillschweigend für einen bestimmten Zeitraum verlängert oder erneuert werden.

  2. Ungeachtet des vorstehenden Absatzes kann ein befristeter Vertrag, der für die regelmäßige Lieferung von Tages- oder Wochenzeitungen und Zeitschriften geschlossen wurde, stillschweigend um eine feste Laufzeit von höchstens drei Monaten verlängert werden, wenn der Verbraucher diesen verlängerten Vertrag zum Ende der Verlängerung mit einer Frist von höchstens einem Monat kündigen kann.

  3. Ein befristeter Vertrag, der für die regelmäßige Lieferung von Waren oder Dienstleistungen geschlossen wurde, kann nur dann stillschweigend für einen unbestimmten Zeitraum verlängert werden, wenn der Verbraucher ihn jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat kündigen kann. Die Kündigungsfrist beträgt höchstens drei Monate, wenn sich der Vertrag auf die regelmäßige, aber weniger als einmal im Monat erfolgende Zustellung von Tages- oder Wochenzeitungen sowie Zeitschriften erstreckt.

  4. Ein befristeter Vertrag über die regelmäßige Lieferung von Tages- oder Wochenzeitungen und Zeitschriften im Rahmen eines Schnupperabonnements (Probe- oder Einführungsabonnement) wird nicht stillschweigend fortgesetzt und endet automatisch mit Ablauf der Probe- oder Einführungszeit.

Dauer:

  1. Hat ein Vertrag eine Laufzeit von mehr als einem Jahr, so kann der Verbraucher nach Ablauf eines Jahres den Vertrag jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat kündigen, es sei denn, eine Kündigung vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit ist aus Gründen der Angemessenheit und Billigkeit nicht möglich.

Artikel 15 – Zahlung

  1. Sofern im Vertrag oder in den zusätzlichen Bedingungen nichts anderes vorgesehen ist, sind die vom Verbraucher geschuldeten Beträge innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der Bedenkzeit oder, falls keine Bedenkzeit vorgesehen ist, innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss des Vertrags zu zahlen. Bei einem Vertrag über die Erbringung einer Dienstleistung beginnt diese Frist an dem Tag, an dem der Verbraucher die Vertragsbestätigung erhält.

  2. Beim Verkauf von Waren an Verbraucher dürfen die allgemeinen Geschäftsbedingungen niemals verlangen, dass der Verbraucher mehr als 50 % im Voraus bezahlt. Wird eine Vorauszahlung vereinbart, so kann der Verbraucher keine Rechte in Bezug auf die Ausführung der jeweiligen Bestellung oder Dienstleistung(en) geltend machen, bevor die vereinbarte Vorauszahlung geleistet wurde.

  3. Der Verbraucher hat die Pflicht, dem Gewerbetreibenden Unrichtigkeiten in den angegebenen oder erwähnten Zahlungsdaten unverzüglich mitzuteilen.

  4. Erfüllt der Verbraucher seine Zahlungsverpflichtung(en) nicht rechtzeitig, so ist er, nachdem er vom Gewerbetreibenden über den Zahlungsverzug informiert wurde und der Gewerbetreibende dem Verbraucher eine Frist von 14 Tagen eingeräumt hat, um seinen Zahlungsverpflichtungen noch nachzukommen, nach der Nichtzahlung innerhalb dieser 14-Tage-Frist zur Zahlung der gesetzlichen Zinsen auf den noch fälligen Betrag verpflichtet und der Gewerbetreibende ist berechtigt, die ihm entstandenen außergerichtlichen Inkassokosten in Rechnung zu stellen. Diese Inkassokosten belaufen sich auf maximal: 15 % auf ausstehende Beträge bis zu 2.500 €; 10 % auf die folgenden 2.500 € und 5 % auf die folgenden 5.000 €, mindestens jedoch auf 40 €. Der Gewerbetreibende kann von den genannten Beträgen und Prozentsätzen zum Vorteil des Verbrauchers abweichen.

Artikel 16 – Beschwerdeverfahren

  1. Der Gewerbetreibende verfügt über ein hinreichend bekannt gemachtes Beschwerdeverfahren und bearbeitet die Beschwerde gemäß diesem Beschwerdeverfahren.

  2. Beschwerden über die Ausführung des Vertrages müssen innerhalb einer angemessenen Frist, nachdem der Verbraucher die Mängel festgestellt hat, vollständig und klar beschrieben, an den Gewerbetreibenden gerichtet werden.

  3. Beschwerden, die beim Gewerbetreibenden eingereicht werden, werden innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Eingang beantwortet. Erfordert eine Beschwerde eine absehbar längere Bearbeitungszeit, so antwortet der Betreiber innerhalb der 14-Tage-Frist mit einer Empfangsbestätigung und einem Hinweis darauf, wann der Verbraucher mit einer ausführlicheren Antwort rechnen kann.

  4. In jedem Fall sollte der Verbraucher dem Gewerbetreibenden eine Frist von 4 Wochen setzen, um die Beschwerde in gegenseitigem Einvernehmen zu lösen. Nach Ablauf dieser Frist kommt es zu einem Streitfall, der dem Streitbeilegungsverfahren unterliegt.

Artikel 17 – Streitfälle

  1. Verträge zwischen dem Gewerbetreibenden und dem Verbraucher, auf die sich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen.

  2. Ein Streitfall wird vom Konfliktausschuss nur dann geprüft, wenn der Verbraucher seine Beschwerde zuvor innerhalb einer angemessenen Frist beim Gewerbetreibenden eingereicht hat.

  3. Führt die Beschwerde nicht zu einer Lösung, so muss der Streitfall spätestens 12 Monate nach dem Datum, an dem der Verbraucher die Beschwerde beim Gewerbetreibenden eingereicht hat, schriftlich oder in einer anderen von der Kommission zu bestimmenden Form dem Schlichtungsausschuss vorgelegt werden.

  4. Wünscht der Verbraucher, einen Streitfall dem Schlichtungsausschuss vorzulegen, so ist der Gewerbetreibende an diese Entscheidung gebunden. Vorzugsweise benachrichtigt der Verbraucher zunächst den Gewerbetreibenden.

  5. Möchte der Gewerbetreibende einen Streitfall dem Konfliktausschuss vorlegen, so muss der Verbraucher innerhalb von fünf Wochen nach einer entsprechenden schriftlichen Aufforderung durch den Gewerbetreibenden schriftlich erklären, ob er dies tun oder den Streitfall vor das zuständige Gericht bringen möchte. Erhält der Gewerbetreibende innerhalb der Fünf-Wochen-Frist keine Antwort auf die Wahl des Verbrauchers, ist er berechtigt, den Streitfall dem zuständigen Gericht vorzulegen.

  6. Der Schlichtungsausschuss entscheidet unter den Bedingungen, die in der Geschäftsordnung des Schlichtungsausschusses festgelegt sind. Die Entscheidungen des Schlichtungsausschusses werden in Form einer verbindlichen Stellungnahme getroffen.

  7. Der Schlichtungsausschuss wird einen Streitfall nicht behandeln oder sein Verfahren einstellen, wenn dem Gewerbetreibender ein Zahlungsaufschub gewährt wurde, er in Konkurs gegangen ist oder seine Geschäftstätigkeit eingestellt hat, bevor ein Streitfall vom Ausschuss in der Sitzung behandelt wurde und eine endgültige Entscheidung ergangen ist.

  8. Ist neben dem Schlichtungsausschuss ein anderer anerkannter Schlichtungsausschuss oder ein der Stichting Geschillencommissies voor Consumentenzaken (SGC) oder dem Klachteninstituut Financiële Dienstverlening (Kifid) angeschlossener Schlichtungsausschuss zuständig, so hat der Schlichtungsausschuss bei Streitfällen, die hauptsächlich die Art und Weise des Fernabsatzes oder der Erbringung von Dienstleistungen betreffen, Vorrang vor dem Schlichtungsausschuss. Für alle anderen Streitfälle ist der andere anerkannte und der SGC oder dem Kifid angeschlossene Streitschlichtungsausschuss zuständig.

Artikel 18 – Zusätzliche oder abweichende Bestimmungen

Zusätzliche oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bestimmungen dürfen nicht zum Nachteil des Verbrauchers sein und müssen schriftlich oder in einer Weise festgehalten werden, dass sie vom Verbraucher in zugänglicher Weise auf einem dauerhaften Datenträger gespeichert werden können.

Artikel 19 – Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Tuur® wird diese allgemeinen Geschäftsbedingungen nur in Absprache mit dem Verbraucherverband ändern.

  2. Änderungen dieser Bedingungen werden erst wirksam, nachdem sie in geeigneter Weise veröffentlicht worden sind, wobei im Falle von Änderungen während der Laufzeit eines Angebots die für den Verbraucher günstigste Bestimmung Vorrang hat.

Anhang 1: Muster-Widerrufsformular

Muster-Widerrufsformular (dieses Formular bitte nur ausfüllen und zurücksenden, wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen)

An: [ Name des Gewerbetreibenden]

[ geografische Adresse des Gewerbetreibenden]

[Faxnummer des Gewerbetreibenden, falls vorhanden]

[E-Mail-Adresse oder elektronische Adresse des Gewerbetreibenden]

Hiermit teile(n) ich/wir* Ihnen mit, dass ich/wir* von unserem Vertrag über den Verkauf der folgenden Ware: [Produktbezeichnung]* die Bereitstellung folgender digitaler Inhalte: [Bezeichnung der digitalen Inhalte]* die Erbringung folgender Dienstleistung: [Bezeichnung der Dienstleistung]* zurücktrete(n)*

Bestellt am*/erhalten am* [Datum der Bestellung bei Dienstleistungen oder des Empfangs bei Waren]

[Name des/der Verbraucher(s)]

[Adresse des/der Verbraucher(s)]

[Unterschrift des/der Verbraucher(s)] (nur wenn dieses Formular auf Papier eingereicht wird)

[Datum]

* Streichen Sie, was nicht zutrifft, oder tragen Sie ein, was zutrifft.

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